Kunst als Handelsgut

Kunst und hochwertiges Kunstgewerbe waren und sind immer auch ein Handelsgut. Kunstgegenstände hatten und haben für den Eigentümer stets einen ästhetischen und ökonomischen Wert. Mode und Geschmack mögen sich ändern, doch das Essentielle bleibt gültig, ist zeitlos und in vielfacher Hinsicht dauerhaft „wertvoll“.

Durch das Internet ist der internationale Kunstmarkt zwar transparenter, aber auch wesentlich komplexer geworden. Als Teilnehmer auf dem internationalen Kunstmarkt und als Experten haben wir erweiterte Zugangsmöglichkeiten zu Gemälden und Kunstobjekten, die Sie interessieren könnten.

Der Kunsterwerb mit einem rein monetären oder spekulativen Fokus ist nicht ratsam. Kunst als Vermögensanlage ist keine Alternative zu den traditionellen Finanzanlagen, sie kann jedoch als Beimischung deren attraktive Ergänzung sein.

Der hoch spekulative Bereich der Contemporary Art, d.h. der Zeitgenössischen Kunst steht nicht im Zentrum unserer Aktivitäten, mit denen wir seit vielen Jahren für private und öffentliche Personen und Sammlungen tätig sind.

Durch die Möglichkeit zur Reduktion der Erbschaftssteuer um bis zu 100% - unter definierten Voraussetzungen - fördert der Gesetzgeber den Kunstbesitz. Im gesamten Erbschaftssteuerrecht dürfte es keinen Vermögensgegenstand geben, der unter ähnlich günstigen Voraussetzungen weitervererbt werden kann.
Zudem gehören im Privatvermögen erworbene Kunstwerke zu den wenigen Anlageformen für die auch jetzt noch die Spekulationsfrist ein Jahr beträgt.

Details klären wir vorzugsweise im persönlichen Gespräch bzw. über Email und bitten Sie, uns zu kontaktieren.

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